Verein
Der GRS bietet ein breit gefächertes Bewegungs- und Sportangebot zur aktiven gesundheitlichen Vorbeugung und Rehabilitation (siehe -> Training).
Der GRS Würmtal e.V. ist Mitglied im Bayerischen Landessportverband sowie im Fachverband BVS (Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband Bayern e.V.) und bietet dadurch die Möglichkeit einer Kostenübernahme durch Krankenkassen.
Informieren Sie sich auf den folgenden Seiten und lassen Sie sich von unserem -> Trainingsteam beraten, welche Angebote für Sie infrage kommen.
Haben Sie Interesse an unserem Angebot?
Dann kontaktieren Sie uns unter Tel. 0160 – 99 333 901 oder per E-Mail unter info@grs-wuermtal.de (-> Kontakt), bzw. vereinbaren Sie ein kostenloses Probetraining.
Mitglied werden
Zur Beantragung der Mitgliedschaft beim GRS Würmtal e.V. verwenden Sie bitte unsere Beitrittserklärung (durch Klicken des nachstehenden Buttons „Beitrittserklärung“ ), die Sie bitte ausgefüllt und mit Ihrer Unterschrift versehen, uns per E-Mail oder per Post zusenden!
Ihre Mitgliedsbescheinigung erhalten Sie dann nach entsprechender Bearbeitung von uns zurück.
Weitere Informationen finden Sie nachstehend unter Beitragsordnung und -> Satzung.
Wir freuen uns auf Sie und wünschen Ihnen einen guten Start beim GRS!
Beitragsordnung
Anteilig ab dem Beitrittsmonat wird für jedes Mitglied ein Jahresbeitrag erhoben.
– Jahresbeitrag für Erwachsene: € 320,-
– Reduzierter Jahresbeitrag für Senioren ab 65 Jahre: € 260,-
Der jährliche Bankeinzug erfolgt bei neuen Mitgliedern im Beitrittsmonat ansonsten jährlich im Februar.
Bankverbindung: Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg, IBAN: DE25 7025 0150 0010 5881 19
Wir erheben keine Aufnahmegebühr und auch keinen zusätzlichen Spartenbeitrag!
Beitrags- und Gebührenordnung des Vereins Gesundheits- und Rehasport Würmtal e.V.
Vorbemerkung
Diese Beitragsordnung fasst die Mitgliedsbeiträge und sonstigen Gebühren zusammen, die von der Mitgliederversammlung beschlossen (Mitgliedsbeiträge, § 6 Abs. 1 der Satzung) oder vom Vorstand festgelegt wurden (Teilnahmegebühren, § 6 Abs. 2 der Satzung).
§ 1 Beitragshöhe
Der Verein erhebt Mitgliedsbeiträge in folgender Höhe:
Mitgliedergruppe | Jahresbeitrag € | monatlich € |
---|---|---|
Aktive Mitglieder, die das Lebensalter von 65 Jahren noch nicht erreicht haben | 360,00 | 30,00 |
Aktive Mitglieder, die das Lebensalter von 65 Jahren erreicht oder überschritten haben | 300,00 | 25,00 |
Übungsleiter | 120,00 | 10,00 |
Fördermitglieder¹ | 60,00 | 5,00 |
¹ Der Jahresbeitrag für Fördermitglieder ist als Mindestbeitrag zu verstehen. Fördermitglieder werden ermutigt, einen höheren Beitrag zu leisten.
Von Fördermitgliedern geleistete Beiträge sind steuerlich abzugsfähig.
Für folgende Gruppen aktiver Mitglieder wird ein Beitragsrabatt gewährt:
Mitgliedergruppe | Jahresrabatt |
---|---|
Aktive Mitglieder, die das Lebensalter von 65 Jahren noch nicht erreicht haben und die Mitglied im Sportverein Unterbrunn² sind | 54,00 |
Aktive Mitglieder, die das Lebensalter von 65 Jahren noch nicht erreicht haben und die Mitglied im Sportverein Unterbrunn² sind | 45,00 |
Ehrenmitglieder sind gem. § 3 Abs. 3 der Satzung von der Beitragszahlung befreit.
² Der Vorstand hat in seiner Sitzung am 5.04.2023 beschlossen, dass Mitglieder des Sportvereins Unterbrunn für die Mitgliedschaft im GRS einen Rabatt von 15% erhalten, auch um den Anreiz einer Mitgliedschaft im GRS zu erhöhen
§ 2 Zahlungsweise
Die Mitgliedsbeiträge sollen im Rahmen des Bankeinzugsverfahrens geleistet werden. In Ausnahmefällen ist die Beitragszahlung bis spätestens zum 31. März auf ein vom Verein angegebenes Konto möglich. Bei unterjährigem Eintritt ist der Mitgliedsbeitrag für aktive Mitglieder anteilig zu entrichten. Eine Rückerstattung bei Austritt ist nicht möglich.
§ 3 Stundung, Erlass
Der Vorstand des Vereins kann nach seinem ungebundenen Ermessen Beiträge ganz oder teilweise erlassen oder stunden, wenn ein Härtefall vorliegt. Ein Härtefall im Sinne dieser Beitragsordnung ist insbesondere dann gegeben, wenn ein Mitglied durch Tod im ersten Halbjahr eines Geschäftsjahres aus dem Verein ausscheidet.
§ 4 Teilnahmegebühren
Übungsteilnehmer, die keine aktiven Vereinsmitglieder sind und die keine Verordnung vorlegen, entrichten eine Teilnahmegebühr von 12,00 € pro Trainingsstunde.
§ 5 Inkrafttreten und Gültigkeit
Die vorstehende Beitragsordnung gibt die Situation wieder, die nach der Mitgliederversammlung des Jahres 2025 gelten soll. Die Höhe und Struktur der Mitgliedsbeiträge sollen von Zeit zu Zeit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.
Vorstand
Beatrix Dinkelmaier
Angela Haßler
Klaus Demleitner
Sabine Zernig
Vorstandsvorsitzende
Stellvertretende Vorstandsvorsitzende
Schatzmeister
Schriftführerin
beatrix.dinkelmaier@grs-wuermtal.de
angela.hassler@grs-wuermtal.de
klaus.demleitner@grs-wuermtal.de
sabine.zernig@grs-wuermtal.de
Beatrix Dinkelmaier | Vorstandsvorsitzende | beatrix.dinkelmaier@grs-wuermtal.de |
Angela Haßler | Stellvertretende Vorstandsvorsitzende | angela.hassler@grs-wuermtal.de |
Klaus Demleitner | Schatzmeister | klaus.demleitner@grs-wuermtal.de |
Sabine Zernig | Schriftführerin | sabine.zernig@grs-wuermtal.de |
Auszeichnungen
Der Deutsche Olympische Sport Bund (DOSB) verleiht in Zusammenarbeit mit der Volks- und Raiffeisenbank jährlich einmal den Preis „Sterne des Sports“ an Sportvereine mit besonders innovativen Angeboten und gesellschaftspolitischer Wirkung. Seit seiner Gründung im Jahre 2004 wurde der GRS mit insgesamt 6 „Sternen des Sports“ ausgezeichnet.